Folge 11- Kündigungstermin im Vertrag schriftlich vereinbaren
Shownotes
K wie Kündigung. Eines der schwierigsten Themen in der Personalarbeit. Nicht nur wegen der oftmals heiklen Gespräche, sondern auch aufgrund rechtlicher Aspekte, die zu beachten sind.
Komplexe Gesetzestexte und unterschiedliche Kollektivverträge machen es oft schwierig, die korrekten Kündigungsfristen und -termine abzuleiten. Besonders heikel kann es werden, wenn im Dienstvertrag nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, den Beendigungstermin mit 15. Oder Monatsletzten zu vereinbaren. Daher unser Tipp der Woche:
„Vereinbaren Sie schriftlich, dass das Dienstverhältnis am 15. oder letzten des Monats enden kann."
Bei der Kündigung durch den Dienstgeber wird damit nämlich verhindert, dass das Dienstverhältnis zur zum Ende des Quartals enden kann, was zu erheblichen Mehrkosten für das Unternehmen führen kann. Was damit gemeint ist, haben wir in der heutigen Podcastfolge von „433 Tipps zur gelungenen Personalarbeit“ thematisiert.
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